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Alt 15.10.2008, 19:05:56   #5
Painkiller
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Standard Re: Downloads von rapidshare - rechtliche Seite?

Zitat:
Zitat von todd.smith
und ja, wer ein geklautes auto kauft, haftet für den diebstahl.
*aua*, so nicht!!!
Aber um das gänzlich unpassende Beispiel des Autos mal außen vor zu lassen, § 53 (1) S.1 UrhG sagt folgendes:

Zitat:
Zitat von § 53 (1) S.1 UrhG
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Und wieder wurde gezeigt: ein Blick ins Gesetz bringt häufig Rechtssicherheit.
Ob das Ganze letzten Endes tatsächlich verfolgt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Auf Seite 18 der dieswöchigen WiWo ist ein Interview mit dem Düsseldorfer Generalstaatsanwalt zum Thema Raubkopien, da wird recht deutlich, wie schwierig es ist, jemand wegen sowas tatsächlich strafrechtlich dran zu bekommen.
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