Re: Ab Sommer Führerschein...
Das mit dem 1. Jahr stimmt so nicht ganz. Also stimmt schon, aber man sollte es ergänzen. Das gilt nur für Schäden, die schon beim Verkauf vorhanden sind bzw. die auftreten und schon beim Verkauf vorhersehbar waren.
Im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen, dass der Schaden nicht beim Verkauf vorhanden war (eigentlich nur bei Verschleißteilen möglich bzw. Schäden durch Unfall o.Ä.)
Im zweiten halben Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden beim Verkauf vorhanden war. Das ist fast unmöglich bzw. könnte recht anstrengend und kostenintensiv sein.
Ich kann mich auch irren, aber so wurde es mir vor einem Jahr beim Autokauf erklärt als ich vor der Frage stand, ob Händler oder Privat.
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Gruß,
Thomas
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