Re: Reifenfabrikatsbindung
Richtig die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss immer dabei sein! Aber mein TÜV-Mensch hat mir gesagt das es egal ist welcher Hersteller Hauptsache die Reifenmaße stimmen! Er hat auch nachgeguckt ob etwas zu dem BT 45 im Computer ist und er hat mir dann extra aufgeschrieben das ich den fahren darf!(Ich habe die GM51!)
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