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Zitat von berndy
Die Pflicht zum Tragen geeigneter Sehhilfen stellt eine Auflage nach der FeV dar und kann bei Nichtbefolgen ein Verwarngeld von 25 € nach sich ziehen.
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Heisst das, dass ich sogar mit -3 Dioptrien nur ein Verwarngeld von 25€ bekomme? Das finde ich irgendwie ganz schön wenig, weil ich ohne Brille sicher ähnlich schlecht für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet bin, wie wenn ich zuviel getrunken hätte.
(Das soll nicht heißen, dass ich das mache. Es interessiert mich nur.)