Re: Sicherstellungen am Kesselberg und Sudelfeld in Bayern
das sind immer einzelfallentscheidungen
wer mit seinem bike nachweislich mehrere geschwindikeitsübertretungen in entsprechend hoher geschwindigkeit in einem überschaubaren zeitraum begeht kann durchaus als gefahr für sich und der allgemeinheit werden, und damit das unterbleibt gibt es ein instrument für die verwaltung, dem störer das wegzunehmen womit er stört
zusätzlich kann sich so einer ganz sicher darüber gedanken machen wie er der behörde nachweist, dass er noch geeignet ist zum führen eines kraftfahrzeuges im öff. straßenverkehr... er verliert also im extremfall sein motorrad und seine fleppen auf einen schlag
wird an dem bike dann noch eine technische veränderung zum nutzen eines rennmotorads festgestellt, welche im öffentlichen straßenverkehr verboten ist, kann das motorrad auch noch kostenpflichtig entsorgt werden, wenn die gefahr besteht, dass der störer weder in der lage ist noch willens ist diese veränderung dauerhaft zurück zu bauen
also schnell und zügig gerne , aber wer andere gefährdet gehört bestraft
so einfach ist das
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