Re: Sicherstellungen am Kesselberg und Sudelfeld in Bayern
@uiffi
No, kein Eingriff ohne gesetzlich Ermächtigung. Kein Ermessen ohne Ermächtigungsgrundlage. Grundrechte schützen vor Eingriffen, sie legitimieren sie nicht. Ohne Ermächtigungsgrundlage stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit gar nicht. Abgesehen davon gibt es ja Fahrverbote, und die werden schon etwas bewirken. Man muss sich gegenseitig das Leben nicht so schwer machen. Die gleiche Grundhaltung liegt auch bei rücksichtslosen Rasern vor, nur umgekehrt.
Dein Beispiel mit dem rechtlichen Gehör ist praktisch leider umgekehrt. Gerade im Verwaltungsrecht geht doch ziemlich korrekt zu. So viel Erbsenzählerei, Genauigkeit und Rechtschutz hat man sonst nirgends wo. Ein Hundersteuerbescheid wird manchmal genauer verhandelt als eine Straftat.
Bei einer Verhandlung vor dem Landgericht gibt es nichtmal ein Wortprotokoll (Im Protokoll steht: "Der Zeuge sagte zur Sache aus") Das Gericht kann in seinem Urteil sehr kreativ werden, und wird es manchmal auch. Das hätte man eher einem Dritte-Welt Land zugetraut...
Stimmt schon, eine pissige Sicherstellung erregt in Deutschland die Gemüter mehr als wenn ein Asozialer lebenslang für Mord in den Knast kommt, obwohl es "nur" eine fahrlässige Tötung oder ein Totschlag war. Und wer bei der Staatsanwaltschaft arbeiten will, muss sein Gewissen ganz schön betäuben, oder man ist als Ankläger geboren.
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