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Alt 09.02.2009, 18:20:09   #1
kl4us
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Registriert seit: 19.10.2008
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Standard Drossel eintragung nötig ?

Es geht um folgendes:
Ich habe eine offene GS 500.
Diese ist offen im Fahrzeugschein eingetragen und auch die Versicherung läuft auf dass offene Motorrad.
Mein Bruder hat im Herbst seinen Motorrad Führerschein gemacht.
Damit er im Sommer das Motorrad auch ab und zu, zu einer Motorradtour nutzen kann, muss er dass motorrad drosseln lassen, weil er noch in der Probezeit ist.

Ich war nun beim TÜV, zur Abnahme der eingebauten Drossel(drosselung auf 34 ps ).
Auf dem Schreiben steht nun drauf dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht.
Des weiteren steht der Satz: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nach §27 StVZO...unverzüglich erforderlich"

Jetzt geht es darum: Die drossel wird nur ein oder zwei mal im Jahr gebraucht. den Rest des Jahres wird die GS von mir offen gefahren. D.h. also ich würde die Drossel einbauen bevor mein Bruder eine Tour macht und sie wieder ausbauen wenn er zurück ist.
Da für die Drossel ja ein gültiges Gutachten vorhanden ist und es Versicherungstechnisch auch kein Problem gibt, ist das ja eigentlich kein Problem.

Das eigentliche Problem ist also: Muss ich mein Fahrzeugschein unbedingt Berichtigen lassen oder reicht es der Polizei auch wenn man nur das TÜV Gutachten dabei hat.
Welche Folgen hat es für meinen Bruder wenn dass Gutachten für die Polizei nicht ausreichend ist? Problem ist ja dass er noch in der Probezeit ist!)


Danke schon im vorraus.
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