Naja... das das mit dem Rücklicht kein Prob. wird solange es eine E-Nummer hat, weiß ich ja.
Ich weiß nur nicht wie es mit einer veränderung der Verkleidung aussieht. Beim Spitzschutz hinten ist es kein Prob. da es dafür, bis auf die länge keine weiteren Vorschriften gibt (soweit ich das in Erfahrung gebracht habe)
Das es aber bei Verkleidungsteilen mehr Vorschriften gibt weiß ich.
Einige von euch haben doch dieses Tüv-Buch soweit ich mich erinnere... steht dazu etwas da drin?
Bin für jeden Tipp dankbar.... soll ja alles "Rennleitungs-mäßig" in Ordnung gehen!