Hab grad mal ein paar PDFs des BMVBS durchstöbert und folgendes gefunden:
Zitat:
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Zitat von http://www.bmvbs.de/Anlage/original_985984/R-60-Kontrolleinrichtungen-Motorraeder-Mopeds.pdf
R60-Kontrolleinrichtungen Motorräder/Mopeds:
Anhang 4
Bedienteile, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen, die im eingebauten Zustand gekennzeichnet sein müssen, und dafür zu verwendende Symbole
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5. Das Symbol muss sich an dem Bedienteil oder an der Kontrollleuchte oder in deren Nähe befinden, damit es identifiziert werden kann. Ist dies nicht möglich, so müssen das Symbol und das Bedienteil oder die Kontrollleuchte durch eine möglichst kurze durchgezogene Linie verbunden sein.
7. Gebündeltes Licht wird durch parallele Striche und diffuses Licht wird durch radial auseinander laufende Striche dargestellt.
8. Werden folgende Farben bei den Kontrollleuchten verwendet, müssen sie die hier angegebene Bedeutung haben:
Rot: Gefahr
Gelb: Warnung
Grün: ordnungsgemäßer Betrieb
(Blau ist nur bei der Kontrollleuchte für Fernlicht zu verwenden)
[attachment=0:2xnnf50l]Kontrollleuchten moped komplett.JPG[/attachment:2xnnf50l]
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Leider ist scheinbar nicht explizit angegeben, welche vorhanden sein müssen.