Re: Ausser Betrieb gesetzt...
Danke für die schnellen Antworten...
Die Frage die sich für mich stellte, war ob es einen Unterschied zwischen
- ausser Betieb gesetzt und
- Stillegung
gibt. Da es beide Begrifflichkeiten im Fahrzeugbrief gibt und die Stempel an unterschiedlichen Stellen sind. Im meinem Brief wurde zuletzt auf Seite 6 -1997 eine Stillegung und Wiederinbetriebnahme eingetragen.
Meinen Stempel heute gabs gleich auf der ersten Seite.
Und als "total Ahnungsloser" fallen mir gleich so Dinge ein wie... TüV neu machen... Gutachten für Wiederinbetriebnahme und und und...
Da bin ich eben ein wenig nervös geworden....
Viele Grüße
Rudi
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