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Zitat von castigator
Danke für die schnellen Antworten...
Die Frage die sich für mich stellte, war ob es einen Unterschied zwischen
- ausser Betieb gesetzt und
- Stillegung
gibt. Da es beide Begrifflichkeiten im Fahrzeugbrief gibt und die Stempel an unterschiedlichen Stellen sind. Im meinem Brief wurde zuletzt auf Seite 6 -1997 eine Stillegung und Wiederinbetriebnahme eingetragen.
Meinen Stempel heute gabs gleich auf der ersten Seite.
Und als "total Ahnungsloser" fallen mir gleich so Dinge ein wie... TüV neu machen... Gutachten für Wiederinbetriebnahme und und und...
Da bin ich eben ein wenig nervös geworden....
Viele Grüße
Rudi
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Ich verstehe immer noch nicht warum die die außer Betrieb gesetzt hast und nicht einfach auf dich angemeldet hast...
nö brauchst nix zum wiederanmelden, einfach alle erforderlichen Unterlagen mitnehmen und gut. nach ner gewissen Zeit (2 Jahre oder mehr, sicher bin ich mir nicht) muss Baurat gemacht werden, aber das ist ja bei dir nicht der Fall.
Ich hätte da mal eine Tipp, les dich mal auf der LBV Homepage ein wenig ein