das Thema hatte ich letztes Jahr auch
zum Kurzzeitkennzeichen: Wenn du Die Maschine nach "Überführung" bei der Versicherung versicherst von der du auch den Versicherungschutz für das Kurzzeitkennzeichen hast und die Maschine auch innerhalb von 14 Tagen nach "Überführung" zulässt zahlst du für die 5 Tage nur ein paar Euros an Prämie. Bei der Zuallsungstelle wirst du maximal 20€ für Kennzeichen und "Zulassung" los.
Was die Drossel angeht: Lass dich nicht verarschen

Interessant wäre vorher zu wissen ob die GPZ bei Erstzulassung von Werk gedrosselt war. Dann wurde sie nämlich nur durch Einsatz von Hülsen in den Schiebern Entdrosselt. Wenn du diese Hülsen wieder entfernst ist sie wieder gedrosselt, nun suchst du dir noch einen gescheiten Prüfer, dann brauchst du auch nicht das teure Kawasaki Dokument. Also vorher checken wie die gedrosselt ist.
Mein Vorschlag wäre: Kurzzeitkennzeichen holen, Vater fährt das Teil nach Hause, Drosseln, dann zum TÜV/DEKRA/etc., dann zur Zulasungstelle. Wenn zwischen nach Hause fahren und Drossel einbauen das Kurzzeitkennzeichen abläuft brauchst du eben noch mal ein Kurzzeitkennzeichen. Ich denke aber, dass du keine Drossel brauchst
P.S. meine Freundin fährt GPZ, hab deshalb da schon zwangsweise dran rumschrauben müssen