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Alt 19.04.2009, 18:21:56   #3
Eagle
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Standard Re: Rechtslage Bauteile mit EG-BE

Wie gerne würde ich jetzt Verbali widersprechen, aber leider hat er da recht. Die Zulassung erhält der Schalldämpfer nur, wenn sich die Lautstärke innerhalb der Toleranz befindet. Ein übelwollender Prüfer oder Rennleiter kann daher auch deinen Schalldämpfer trotz EG BE bemängeln wenn er lauter ist als die in deinem Fahrzeugschein angegebenen Werte plus Toleranz. Die EG BE sollte dir dein Händler übrigens auch aushändigen können. Mancher TÜV Prüfer will die nämlich sehen, obwohl die eingravierte E-Nummer eigentlich ausreicht.

Ich habe bei meinem Schalldämpfer seltsamerweise 2 verschiedene DB Killer dabei bekommen. Einer davon ist garantiert zu laut, auch wenn's noch nicht so extrem ist, wie ohne.

Gruß Uwe
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