Re: Ich bremse auch für Rehe
Hast du deinen Hintermann als Zeugen festgehalten?
Zwischenzeitlich ist die Rechtsprechung mehrfach dazu übergegangen, ein eine Kollision mit Wild verhinderndes Ausweichen oder Bremsen hinsichtlich des Kaskoschutzes mit einer Kollision gleichzusetzen. Problematisch ist in diesen Fällen i.d.R. der Nachweis, dass das zum Unfall führende Fahrmanöver dem Verhindern einer Kollision mit Wild diente. Wenn dein Hintermann das Ganze, d.h. auch das Reh, gesehen hat, ist's unproblematisch.
Sollte deine GS Teilkasko versichert sein, kannst du den Schaden demnach deiner Versicherung melden.
Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design
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Errare humanum est, in errore perseverare stultum.
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