Beleuchtung: Es wird immer wieder diskutiert und ist ne WINZIGKEIT....ab EG-Recht dürfen 2 Lampen an sein!!!!!!!!! Das gab es ab ´99 NUR weil Suzuki das Geld nicht ausgeben wollte, ist die nach STvO zugelassen, daher eigentlich nur eine Lampe erlaubt....(2 GLEICHE Streuscheiben vorausgesetzt!!!! - die ich habe!)
Zitat:
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Naja, wenn nur eine Lampe anwäre, würde die Polizei sie wahrscheinlich eher anhalten, da die denken, die andere sei Kaputt!
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Adapterplatten: einfach mal die Fresse halten...denn DIE SIND EINGETRAGEN!!!!! schon seit dem ersten TÜVBesuch!!
Was ist nun illegal????
Oder kannst du dir deine neun mal klugen Sprüche einfach sparen, wenn du keine Ahnung von MEINER Maschine hast????
Danke
und wenn ich hier lese, was ein schrott über den TÜV geschrieben wird und rage und ich an den Pranger gestellt werden.....sorry....KEIN VERSTÄNDNIS.
Ich fahre IMMER mit Schutzkleidung, ich achte daruaf, dass die Maschine sicher ist...und nur sinnvolle veränderungen vorgenommen werden.
es gibt bestimmt andere wo wesentlich mehr UNSINNN dran ist....und die trotzdem TÜV haben. oder willst du mir erzählen, dass ein reflektor wichtiger ist, als eine gescheite sitzposition, wie man ihn bei manchen Choppern oder fightern sieht....
die dürfen auch rum fahren...aber ob man die maschinen in 3metern höhe noch lenken kann????
also echt mal ruhig sein!