Zitat:
|
Zitat von chk1987
mal ne Frage an unsere Polizisten:
Wenn ich den Gang nich reinbekomm, und mir dann einer übereifrig hinten rauf donnert... Bekomm ich dann Teilschuld???
Bilde mir ein, in der Fahrschule mal gehört zu haben , dass wenn man an der Ampel absaufen lässt und einem einer drauf brummt, Teilschuld angesagt is... ?!
|
Hat etwas länger gedauert- keine Zeit, keine Lust, keine Zeit...
Grundsätzlich zählt bei Auffahrunfällen immer der Anscheinsbeweis. Auch wenn Rechtsanwälte oft etwas anderes sagen, i.d.R. bekommt der, der auffährt die Alleinschuld.
Es sind zwar auch Verkehrssituationen denkbar (hauptsächlich starkes Bremsen ohne zwingenden Grund), bei denen der Vordermann auch eine (Teil-)Schuld zugesprochen bekommt, wer aber einem vor sich stehenden Fahrzeug auffährt, weil er nicht blickt, dass der Vordermann nicht loskommt, den triffts i.d.R. alleine. I.d.R. deshalb weil die Gerichte in ihrer Entscheidung frei sind, jeder Sachverhalt für sich betrachtet wird, einer einen guten, der andere einen schlechten Rechtsanwalt hat, auch Richter Fehler machen usw.
Dabei geht es mitunter auch um die Vermeidbarkeit des Zustandes.
Jedenfalls, wessen Motor während der Fahrt stehen bleibt, weil er kein Benzin im Tank hat und er dadurch einen Auffahrunfall verursacht, weil der Nachfolgende nicht bemerkt, dass das vorausfahrende Fahrzeug abrupt stehen bleibt, bekommt eine Mitschuld am Unfall, dieser Zustand war durch rechtzeitiges Tanken vermeidbar. Und der Nachfolgende muss nicht damit rechnen, dass das vorausfahrende Fahrzeug ohne Bremslichter zu zeigen stehen bleibt.
Wessen Motor wegen eines plötzlichen Defektes überraschend stehen bleibt, kann nichts dafür, wird daher auch nicht beschuldigt. Der Nachfolgende muss damit auch nicht unbedingt rechnen, wird daher wahrscheinlich nicht oder geringer bestraft und der Schaden wird wahrscheinlich aufgeteilt.
Allerdings kann es beim Vergleich der Schadensregulierung gegenüber dem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu Unterschieden kommen. Beide Verfahren sind grundsätzlich nicht voneinander abhängig. Auch wer keine Schuld am Unfall trägt, kann mitunter gegenüber dem Gegner schadensersatzpflichtig sein.
Die Rechtsfindung ist ein komplizierter Prozess und bei weitem nicht so einfach wie es manchmal von Rechtsanwälten dargestellt wird. Jede Partei hat ihre Meinung, der Gesetzgeber hatte bestimmte Vorstellungen, der Richter seine Meinung und seine eigene Auslegung des Gesetzestextes usw. deswegen kommt es auch zuweilen zu unterschiedlichen Urteilen in den verschiedenen Instanzen.
Und, weils gerade passt und ich das schon immer loswerden wollte: Der Bürger schlechthin verlangt von dem Schutzmann auf der Straße, dass dieser innerhalb zweier Minuten einen Sachverhalt erfasst, rechtlich fehlerfrei bewertet und ein Urteil fällt, wofür sich Gerichte und Rechtsanwälte oft monatelang manchmal sogar jahrelang Zeit nehmen und diverse einschlägige Litertur zu Rate ziehen können. Das ist einfach nicht möglich.