Hi!
Auch nach längerem Suchen habe ich leider nicht den betreffenden Gesetzestext gefunden. Allerdings habe ich folgende Aussage in einem anderen Forum gesehen:
Zitat:
solange das Auto kein "Makel" aufweist z.B. fehlender TÜV oder ASU, das Fahrzeug nicht im Haltverbot, in einer Parkscheibenzone usw. steht. kann Dir zunächst nix passieren. Anders siehts bei Anhängern, Wohnwagen oder Fahrzeugen über 7,5 Tonnen aus. Sie dürfen üblicherweise nur 2 Wochen stehen.
Solange keine einschränkenden Schilder dort stehen, kann Dir also auch Dein lieber Nachbar nichts anhaben!
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Ich werde weitersuchen und hoffe Dir damit vorerst geholfen zu haben.
Ansonsten ein Tipp, so würde ich das machen: Frag doch mal den Fahrlehrer Deines Vertrauens. Die kennen sich doch mit den Paragraphen normalerweise sehr gut aus.
Grüßle
Pamela