Re: Instrumentenbeleuchtung
das gilt dafür wenn du die Dinger in die Standlichtfassung einsetzt. da sind sie nicht zugelassen. Bei der Tachobeleuchtung sind sie zugelassen, solange sie nicht blenden und der Tacho weiterhin ablesbar ist.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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