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Wenn es sich um ein neueres Serienmotorrad mit EG-Typgenehmigung handelt,
sind i.d.R. die EG-Richtlinien anzuwenden.
Ob die lichttechnische Einrichtungen nach nationalem oder internationalem
Recht gestaltet sind ist u.U. anhand der Anzahl, Anordnung und Gestaltung
der Leuchten erkennbar.
Handelt es sich um ein älteres Kraftrad, z.B. ohne Standlicht vorn, muss
davon ausgegangen werden, dass die Prüfung nach der StVZO erfolgte und es
sind die nationalen Vorschriften anzuwenden.
Es muss die gesamte Lichttechnik der EG oder StVZO entsprechen.
Mischungen sind nicht zulässig!
Prüfen Sie bitte in Ihren Fahrzeugpapiere, ob für das Fahrzeug eine
EG-Typgenehmigung oder eine nationale Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Die EG-Typgenehmigung erkennen Sie am kleinen "e" mit nachfolgender ein-
bzw. zweistelliger Ziffer für das Land, welches die Genehmigung erteilt
hat. Danach folgt ein "*" gefolgt von der Nummernfolge der Richtlinie und
der laufenden Nummer mit einer Nachtragsnummer.
(z.B. e13*92/61*0054*01) .
In den alten Fahrzeugbriefen sind diese Informationen in der Mitte der
Seite 5 zu finden. In den neuen Zulassungsbescheinigungen stehen diese
Angaben unter Feld "K".
Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung dürfen nicht auf nationale Richtlinien
umgerüstet werden.
Die Anbauvorschriften/Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von
lichttechnischen Einrichtungen im Allgemeinen finden Sie in der
Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können:
http://www.dekra.de/c/document_library/ ... upId=10100
bzw.
http://www.dekra.de/web/guest/1471?teaser=1
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme