Das Problem hatte ich letzte Woche auch und hab mich erkundigt.
StVZO §23 Abs. (4)
(....) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind (....)
also folgendes ist zu machen:
1. mit der Versicherung abklären (Doppelkarte holen)
2. alte Nummerschilder dran schrauben (Achtung: Motorrad darf nicht länger als 18 Monate abgemeldet gewesen sein)
3. auf dem direktem Weg fahren
4. zur Sicherheit noch den Termin beim TÜV machen
Wenn du die Maschine nachher nicht vor hast anzumelden, dann schmeißt die Doppelkarte später einfach weg.
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