Der Verkäufer kennt vielleicht noch den Erstbesitzer?!
Sowas ist doch über Generationen nachzuvollziehen.
Und wenn er die Kiste als unfallfrei verkauft, muss er auch dafür gerade stehen !
Da schützt ein "hab ich als unfallfrei gekauft" nichts.
Die 700€ Grenze bedeutet, dass (zumindest hab ich das in irgend einem Automagazin gesehen) erst ab einem Schaden von 700€ das Fahrzeug nichtmehr als "unfallfrei" deklariert werden darf, bzw. der Zwischenfall nicht verschwiegen werden darf.
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