Zitat:
Zitat von verbali
Lärmbelastigung und Umweltverschmutzung machen leider nicht an der Grunzstücksgrenze halt.
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Du hast Recht. Zivilrechtlich hab ich auch gar keine Bedenken, dass man dagegen was machen kann, z.B. §906 BGB. Aber, dass das eine OWI sein soll, will mir noch nicht ganz einleuchten (auf privatem Grund).