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Alt 03.10.2009, 08:31:04   #33
berndy
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Unnötig: Wenn es keinen vernünftigen Grund dafür gibt.

Wenn man z.B. den Motor laufen lässt, um ihn zu synchronisieren, oder bei einer Wasserkühlung, um nachzusehen, ob das Thermostatventil funktioniert, ist es nicht unnötig, geht ja auch nicht anders.

Wenn man ihn aber laufen lässt, während man Kaffe trinkt, ist es unnötig.

Wobei ich persönlich das auch an einer zeitlichen Dauer festmachen würde. Wenn man den Motor mal ein paar Minuten laufen lässt, ist das nicht weiter dragisch. Wenn man das aber über Stunden macht, sind die Grenzen überschritten.

Solche unbestimmten Rechtsbergriffe wie "unnötig" beschäftigen Richter, weil diese Begriffe dann einer Auslegung bedürfen. Ob es dafür schon Urteile gibt, weiß ich jetzt nicht, müsste man recherchieren.
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