Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.10.2009, 16:42:43   #8
verbali
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von verbali
 
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
Standard

mit nicht sichtbar meinte ich das jemand der schräg hinter dir fährt den von ihm abgewandten Blinker nicht sehen kann.

Folgendes Szenario.

Du fährst in der Stadt auf einer 2 spurigen Strasse auf der linken Spur. Du willst in ein paar hundert Metern links abbiegen. deswegen blinkst du links.

Recht hinter dir fährt ein PKW vor ihm ist ein Hindernis deswegen will er auf die Linke Spur. er sieht dich, aber deinen linken Blinker nicht, also geht er davon aus das du gerade aus fährst.

Er guck in den Spiegel, sieht keinen Verkehr hinter sich, fängt an auszuscheren. um sicher zu sein macht er noch einen Schulterblick.

In dem Moment fängst du an zu Bremsen weil du ja abbiegen willst,......






Die Gefahr das etwas passiert ist gering, aber sie ist da. und das wegen ein paar (nicht schicken) nicht zugelassenen Blinkern zu riskieren,........


Und sie sind nicht zugelassen. denn selbst wenn eine 11 & eine 12 auf dem Glas stehen sollten (ich kenne sie nur mit der 11) dann müssen sie immer noch auch von schräg hinten zu sehen sein, und das ist definitiv nicht der Fall.
Und auch der Abstand ist zu gering, dann das müssen nach STVO mindestens 12 cm von der Fahrzeugmittelachse sein, bzw 24cm zwischen den Blinkern.
__________________
Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
verbali ist offline   Mit Zitat antworten