Zitat:
Zitat von Kronos
Mit eichen meinte ich ja nur das er richtig geht.
Zu der Sache mit dem digitalen Tacho.
*hab da ja keine Ahnung*
Ich brauch doch dazu einen Sensor am Rad. Ist doch dann wie ein Fahrradtacho, oder?
Gibts ja z.B. Louis einen mit Gehäuse fürs Krad. Aber wenn nur noch so einen dran hab, der originalen weg bau, ist das dann legal wegen "kein originaler Tacho und so???
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Ein Tacho ist vorgeschrieben, der muss aber nicht original sein sondern muss den Anforderungen der StVZO entsprechen. D.H. eine Abweichung von max. 10 % + 4 km/h haben und beleuchtet sein muss er auch. Daneben kann man noch einen Wegstreckenzähler, der nur 4 % Fehler aufweisen darf, haben. Der kann auch im Tacho integriert sein.
http://www.juraforum.de/gesetze/StVZ...nz%E4hler.html
Im Anhang steht das mit der Abweichung.