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Alt 24.10.2009, 13:03:46   #6
berndy
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Für baugleiche (Abmessungen, Material) und geprüfte (E-Nummer) Fahrzeugersatzteile braucht der Endverbraucher keine eigene Betriebserlaubnis. Die wird dem (Teile-)Hersteller erteilt.

Sonst bräuchte man für alle Ersatzteile die der Serienaussattung entsprechen, bei den Leuchmittelns angefangen bis hin zur Auspuffanlage, separate Betriebserlaubnisse. Da müsste fast jeder einen Einkaufswagen voll Papier mitführen.

Nur was nicht serienbaugleich ist und nicht als Ersatzteil für genau dieses Fahrzeug geprüft ist, braucht eine separate Betriebserlaubnis.

Die Fahrzeughersteller kaufen z.B. Bremsscheiben und Bremsbeläge auf Bestellung chargenweise bei verschiedenen Zulieferern ein, gerade wie sie verfügbar sind. Die sind da auch nicht an einen bestimmten Teile-Hersteller gebunden.
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