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Alt 06.11.2009, 18:52:45   #20
berndy
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Zitat:
Zitat von verbali Beitrag anzeigen
Ohne Sirene haben die einfach nur keine Sonderrechte, können aber trotzdem im Einsatz sein.
So nicht! Sonderrechte haben die, nur keine Wegerechte.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__35.html

Sonderrechte der Polizei sind an die Amtsträger personengebunden. Man muss auch nicht unbedingt im Dienst sein, es muss nur dringend geboten sein um hoheitliche Aufgaben erfüllen zu können. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist auch nicht an die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn gebunden, man muss nur den § 35 Abs, 8 StVO beachten.

Etwas anderes ist es mit dem Wegerecht aus § 38 Abs. 1 StVO. Blaues Blinklicht und Einsatzhorn ordnen anderen Verkehrsteilnehmern an sofort freie Bahn zu schaffen und die Einsatzfahrzeuge passieren zu lassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__38.html
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