Zitat:
Zitat von cha0s
glaubsch auch.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, bla bla bla, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
hansafan?
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oh... ist ja heftig....
also dann werd ich wieder den originalen einbauen und den anderen wie gewohnt "nur für showzwecke" verwenden...