Zitat:
Zitat von cha0s
glaubsch auch.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, bla bla bla, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
hansafan?
|
So gern ich auch den erhobenen Zeigefinger schwinge, aber das "bla bla bla" ist nicht ganz unwichtig.
Betrug kann sich in dem Fall nicht auf den Auspuffkram beziehen.
"§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."