Zitat:
Zitat von Union-Fan
was sicher genug ist musste in dem fall den gesetzgeber fragen.
der hat da keine norm angegeben nicht ich!
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Wenn da keine Norm oder kein Standart angegeben is, hat das den Grund, dass Beides erneuert / überholt / etc werden kann. Sicher heisst in dem Fall, dass der Hersteller im Fall einer Klage nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Produkteinführung jenes nach aktuellen Sicherheitsstandarts geprüft hat lassen.
Darf ich verraten, dass die meisten Standarts mittlerweile direkt auf EU Ebene veröffentlicht werden, oder verschweige ich das?
Egal, genug Schachfug für heute - n8