14.04.2004, 11:11:02
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#13
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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Zitat von explosion
@King Madness:ich!  hab keinen Rechtsschutz!
Aber muss das mit dem Anwalt nicht eh die Versicherung vom Gegner zahlen?!
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Den Zahn kann ich dir schon fast ziehen, der sitzt so locker, das er schon fast selber raus fällt.
Fakt ist : Du hast Anspruch auf einen Rechtsanwalt, aber ob der Gegner den bezahlen muss ist eine andere Sache.
Kommt es zum Prozess und dein Gegner verliert muss die Versicherung den Anwalt zahlen ganz klar
Kommt es zum Prozess und DU verlierst (aus welchen Gründen auch immer, z.B. wenn man dir Alkohol nachweisen kann, oder fehlenden Vers. Schutz) zahlst DUdeinen und den gegnerischen Anwalt 
Kommt es vor Gericht zu einem Vergleich (z.B. die Vers. bietet dir Summe XY an) kann der Richter anordnen, das jeder seinen eigenen Anwalt zahlt.
Kommt es zu einen aussergerichtlichen Vergleich (meist höhere Geldsumme als vor Gericht, da die Vers. die Gerichtskosten sparen will), zahlst DU ebenfalls deinen Anwalt selber.
Mit Rechtsschutzversicherung interessiert das dich überhaupt nicht, da zahlt entweder dein Gegner oder die RS-Vers.
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