dann musst du sie drosseln, dann zum TüV die Drossel eintragen lassen ( kannst ja dann auch gleich TÜV neu machen lassen) dann zur Zulassungsstelle sie zulassen und dir neue Fahrzeugpapiere ausstellen lassen.
hast du noch das alte Kennzeichen? ist das Fahrzeug im gleichen Landkreis geblieben?
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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