Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.02.2010, 08:30:45   #9
daBomba
Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2010
Ort: Würzburg
Alter: 34
Beiträge: 40
Baujahr: 1995
Kilometer: 48000
Standard

Zitat:
Zitat von § 10 IV FZV:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.".
Hab mich wohl getäuscht, sry. Du dürftest lediglich mit einem Ungestempelten Schild fahren.
daBomba ist offline   Mit Zitat antworten