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Alt 24.02.2010, 12:24:08   #12
Saugwurmmensch
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Bei nem Baujahr deutlich vor 1996 brauchst du Abstände nach STVZO. Das sind vorne zB 10 cm von Blinkerglaskante bis Scheinwerferkante.
Nach STVZO also enorme Abstände.
Nach EG-Richtlinie (kann man umtragen lassen) sind das vorn nur noch 28 cm Blinkerglasinnenkante - Blinkerglasinnenkante.
Schafft man also geradeso mit den 4 cm Armen an den Blinkern.
Hinten reichen 2 cm Blinkerarm, wenn das Kennzeichen nicht zu breit ist.

Sowas interessiert spätestens dann den Versicherungsgutachter, wenn dich jemand umgekachelt hat. Dann kann der sich damit prima rausreden, deine Blinker nicht gesehen zu haben.
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