Zitat:
Zitat von VTR
Steht aber nur "LED Rücklicht drin" mit der Teilenummer.
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mit der teilenummer des glases? das hat ja vorher schon ne abname gehabt die nicht von dem umbau abgedeckt wird. genau das is ja der knackpunkt.
Zitat:
Zitat von VTR
auch wenn einem erst mal nachgewiesen werden muss, das ein Unfall auf genau diesem Grund(z.B. ein verändertes Rücklicht) sich ereignet hat.
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das wage ich stark zu bezweifeln. wenn der umbau nicht regelkonform ist, erlischt die betriebserlaubnis. in dem fall hat die versicherung das gute recht, sich vor der zahlung zu drücken, egal ob das licht auch nur im entferntesten sinne was mit dem unfall zu tun hatte oder nicht.