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Alt 22.03.2010, 17:28:55   #14
berndy
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@hotwheels2009 Änderungen, egal welcher Art, an einem Teil mit ABE führen zum Erlöschen der ABE, da der geprüfte Zustand ja nicht mehr gegeben ist.

Streng genommen erlischt die ABE bereits, wenn man irgendwo ein zusätzliches Loch bohrt oder was zusätzlich anklebt o.ä.

Die ABE bezieht sich auch nur auf den Serienzustand des Fahrzeugs, für das die ABE erteilt ist. Weil genau dieser Zustand geprüft wurde. Liegen noch andere Veränderungen vor, kann es zu Problemen mit den Anbauteilen, trotz ABE, kommen.

Die Scheibe wird an den Halteschrauben für den Scheinwerfer mit angeschraubt und durch Haltebleche in ihrer Position gehalten. Das setzt aber den originalen Lampenhalter voraus.

Ist die Befestigung für einen Doppelscheinwerfer bereits geändert, kann es sein, dass die Scheibe nicht mehr richtig passt oder festgeschraubt werden kann. Dann müsste man die Haltebleche ändern, was streng genommen die ABE erlöschen lässt.

Ob die Aussparung für den runden Scheinwerfer mit einem Doppelscheinwerfer kompatibel ist, weiß ich nicht. Muss man ausmessen.

Ob das schön aussieht? Muss derjenige selbst entscheiden, der es anbauen will.
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