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Alt 30.03.2010, 16:00:43   #16
verbali
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ja, wenn in der EG-BE nur die R1 steht, dann darf der auch nur an die R1. Und auch nur die Baujahre die in der EG-BE aufgeführt sind.

Wo anders darfst du den nicht montieren.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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