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Alt 14.04.2010, 03:09:23   #49
berndy
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Kurz mal so zur Definition Dunkelheit, Nacht usw.

Generell geht man davon aus, dass es dunkel ist, wenn die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer das Abblendlicht einschaltet oder man unbeleuchtete Gegenstände nicht mehr erkennen kann. Dunkelheit ist das Fehlen sichtbaren Lichts.

Unter Nachtzeit versteht man: http://dejure.org/gesetze/StPO/104.html

Unter Dämmerung versteht man das: http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4mmerung

Man sollte auch bedenken, dass es tagsüber sehr schnell sehr dunkel werden kann, z.B. bei der Durchfahrt eines Tunnels, dicht bewaldeter Strecken usw.

Leider wurden in der StVO hierzu keine eindeutigen Festlegungen getroffen.

Jedenfalls sollte man beim Führen von Fahrzeugen schon etwas sehen können. Wenn nicht, könnte es gefährlich und teuer werden.

Wozu braucht man Airbrushs auf dem Visier?

Man könnte darin auch einen Verstoß gegegn § 23 StVO sehen. http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php

Der Helm/das Visier ist zwar nicht ausdrücklich benannt, man könnte sie aber als Gerät betrachten.

Hat der Schutzmann Bedenken, dass der Fahrer noch etwas sieht, kann er die Weiterfahrt erstmal untersagen und das prüfen lassen. Das kann dauern.
Hat der Schutzmann Recht, kostets Geld. Hatte der Schutzmann kein Recht, durfte man trotzdem nicht weiterfahren.

Also, wenn man 1 und 1 zusammenzählt, kommt man zu dem Schluss, dass es besser ist, einen gescheiten Helm mit einem durchsichtigen Visier zu haben.

Zur Helmfrage: im § 21a StVO Abs. 2 steht

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Klar, dass so eine unbestimmte Verordnung Raum zum Streiten bietet. Leider sehen das manche Gerichte auch anders als andere. Spielraum zur Auslegung bleibt daher.

Unter einem geeigneten Helm versteht man einen Helm der als Motorradhelm gebaut oder nach der ECE 22.05 geprüft wurde und eine ausreichende Schutzwirkung hat (hat er nur, wenn er unbeschädigt ist).

Somit sind alle Bau-, Stahl-, Fahrrad-, Baseball-, Piloten- und sonstwas-Helme, auch Uralthelme vom Opa, nicht geeignet. Auch Braincaps sind keine Helme mit ausreichender Schutzwirkung.

http://www.polizei.rlp.de/internet/n...3-f1a94839292e

Wer das nicht einsehen will, soll es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Es geht um ein Verwarnungsgeld von 10 € bzw. 15 €

123100 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. ( B - 1) 10,00
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat

121178 Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm. ( B - 1) 15,00
§ 21a Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 101 BKat
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