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Alt 16.04.2010, 22:07:17   #78
freaky930
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Soo, Senf dazumodus ein:

Zwei Jahre gehen schnell vorbei, deshalb hab ich die nach der besagten Zeit auch kraftvoll und mit voller Leistung fahren wollen...
Hab meine GS damals vom Händler - gedrosselt - gekauft.
Beim Ausbau des Vogels stellte ich fest, dass da überhaupt nüscht drin war.
Jetzt habe ich zwei blitzend neue 120ger Hauptdüsen in der gleichen Größe wie vorher.
Passiert ist nichts, zumindest nix Versicherungsrelevantes.
Wie soll der nullachtfuffzehnfahrer, der nicht einmal weiß, wie so ein Schraubendreher zu bedienen ist, sein Motorrad ordentlich von der Werkstatt warten lässt und sonst nur Öl prüft und auffüllen lässt - tanken klappt schon alleine- bei einem Unfall nachweisen, dass er nix an der Drosselung gemacht hat?
Man vertraut doch seiner Fachwerkstatt - die werden schon wissen, was sie machen...

Meine Entdrosselung hat sich dann auch eher zur Vergaserwartung entwickelt...
Neue Düsen, neue Plastikscheiben für die Nadeln, neuer Luftfilter, Vergaser gereinigt, Schwimmernadelventile überprüft, neue Membrane.

Und, ich sage Euch, mein Motorrad ist kaum wieder zu erkennen nach der Entdrosselung - das Leistungsloch ist weg, es fährt sich deutlich besser und kraftvoller, mit voller Leistung eben.

Manchmal gibt es halt auch alternative Drosselungsmethoden, die nicht im Schein eingetragen sind....

Also, erst nach zwei Jahren Vergaser reinigen, sonst erlischt die BE

Nachdem ich dann noch ein gutes Jahr legal ohne "Drossel" gefahren bin, hab ich das dann auch mal meiner Versicherung mitgeteilt... Und, es wurde sogar günstiger in den Beiträgen...

Wie gesagt, Glück gehabt, dass nichts passiert ist, manchmal kommt es dümmer, als man denkt.

Letztendlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, was er macht, nur muss m man dafür dann auch gerade stehen, wenn was passiert und nicht über den doofen deutschen Staat schimpfen (was ich selbst auch oft genug tue) oder über die bösen bösen Polizisten, die gemerkt haben, dass man ohne Drossel unterwegs war, weil man irgendwie aufgefallen ist uder halt Pech hatte in eine "Routinekontrolle" zu geraten.

Wie viele Vorposter bin auch ich der Meinung, dass die Regelung mit der gedrosselten Leistung auch auf Autos ausgeweitet werden sollte.
Oder, wie in Australien zum Beispiel, dass Fahranfänger im ersten Jahr nicht schneller als 80 und im zweiten Jahr nicht schneller als 100km/h fahren dürfen.
Gibt genug unerfahrene Poser, die eine plätzliche Kraftentfaltung beim KFZ oder in einer Notsituation plötzlich nicht mehr Herr der Lage sind.
Mit der Erfahrung nimmt sicherlich die Aufmerksamkeit ein wenig ab, man lässt sich leichter ablenken, aber muss man nicht erst über (ääh, wie war das jetzt, Kuppeln, bremsen, Lenker festhalten, Fußbremse, motorrad drücken *bämm*) die sachen nachdenken, die einem bereits, Fahrpraxis ohne große Pause mal vorrausgesetzt, ins Blut übergegangen sind.

Dass die GS nur eine geringe Spanne zwischen gedrosselter und offener Leistung hat, ist sicherlich pech, irgendwo muss aber die Grenze gezogen werden, weil es sonst immer irgendwelche leute gibt, die diese Grenze weiter nach oben verschieben würden.
Wer eine 1200'er Bandit fahren will, diese dann auf 34PS drosselt und dann minderwertigkeitskomplexe bekommt, weil er den Golf rechts an der Ampel nicht "abziehen" kann, ist selber schuld.
Wer dann die Drossel aber ausbaut und sich dann von der Gesetzgebung freispricht, dann erwischt wird - hat es nicht anders verdient.

Wenn man schon ein günstiges Motorrad fährt, wo die Leistung dem jeweilligen Führerschein entspricht, die Drosselung fast nichts mehr ausmacht, warum sollte man dann, wenn man eh noch nicht genug Praxis hat um die Leistung voll ausschöpfen zu können, sich in die Gefahr begeben, sein leben lang Schmerzensgeld oder ähnliches zahlen zu müssen?
Von den Selbstvorwürfen mal ganz abgesehen.

Die GS lässt sich gut wieder verkaufen, fast ohne Verlust, wenn man bischen was dran gemacht hat, dann vielleicht sogar mit Gewinn.

Wer unbedingt ein stärkeres Motorrad fahren möchte sollte sich eins kaufen.
Wer das letzte bischen Kraft aus der GS herausholen möchte, der kann dann nach zwei Jahren ganz legal entdrosseln und bei der Gelegenheit mal den vergaser reinigen

Und dann kann man auch mal mit gutem Gewissen den Hahn in der Stadt aufreißen
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