Najaaa, der "Halter" ist ja eigentlich kein Halter, sondern ein Spritzschutz.
Und der ist laut StVZO so groß vorgeschriben (150 mm oberhalb der Radachse beginnend/endend).
Allerdings wird heutzutage gern nach den EG-Richtlinien bewertet und dort ist nur "ausreichend Spritzschutz" vorgeschrieben...und da ist viel Ermessensspielraum.
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