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Alt 01.05.2010, 10:20:51   #2
verbali
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mal abgesehen davon das du im falschen Forum bist:

- Wirst du danach dem kompletten Vergaser neu abstimmen müssen ( auf dem Prüfstand)
- bekommst du das nur evtl eingetragen wenn dein Motorrad vor Bj 89 ist, dann aber auch nicht sicher. Nach ´89 eigentlich keine Chance.

-ich hoffe wir reden hier von K&N Filtern oder ähnlichem, und nicht diesen 9,95€ Billigdingern.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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