@ mufin09
Früher gab es eine Mindestprofiltiefe von 1 mm. Nachdem aber aufgrund der abgefahrenen Reifen schwere Unfälle passiert sind, wurde die Grenze auf 1,6 mm angehoben.
Das sind einfach die Regeln die einzuhalten sind. Sonst gäbe es viel mehr Menschen, die sich aus Unwissenheit oder falscher Sparsamkeit zu Tode fahren.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z...fen-profil.htm
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann in unserem Rechtssystem alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen. Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, würde ich aber erst einmal nachfragen, ob die das bezahlen.