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Alt 10.06.2010, 17:28:32   #3
Luftwiderstand
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Werde ich auf jeden Fall zun. Denn da wir in der Homoligisierung stecken und StvZO und FZV ineinander verschmelzen kann es auch einfach nur sein das der Sachverständige beim TÜV veraltete Informationen hat. Soweit ich mich erinnern kann war ein R mit in der Prüfnummer. Nach EWG könnte das nämlich die neue bezeichnung der Kennzeichenbeleuchtung sein.

( Ist mir dämlicher weise vor Ort natürlich NICHT eingefallen )

Wenn Nicht :

Würde mich mal interessieren welche Konsequenz das im Schadensfall
( Schwerer Personenschaden, Kapitaler Sachschaden ) Versicherungstechnisch
nach sich ziehen könnte . Wenn der Versicherungsgutachter bei der Begutachtung
des Unfallverursacherfahrzeuges feststellt das der Fahrer ohne zulässige
Kennzeichenbeleuchtung unterwegs war.
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