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Alt 10.06.2010, 17:54:27   #5
Luftwiderstand
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Klar kommt auch auf den Unfallhergang an, aber im absoluten extremfall, wenn es um Beträge geht die in die Hundertausend bis Millionen ( meine versichert bis 100 Mio. ) geht wird er zumindest sehr genau seinen Blick auf alle Teile werfen und auch was tolles aus dem Hut zaubern was wenigstens eine Teilschuld rausholt.

Dann wird hinterher einfach nicht mehr differenziert zwischen Kennzeichenbeleuchtung und Beleuchtungseinrichtung, Betriebserlaubnis fraglich , die Vers. kommt mit 3 Anwälten und das wars .

( Meiner Erfahrung nach legen Versicherungen es nur zu gerne darauf an weil sie wissen das der "Versicherte" im zweifel nicht genügend Munition hat um mit ihnen durch die Instanzen zu latschen )
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