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Alt 16.06.2010, 07:21:04   #1
Mopped-Fan
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Standard Abwesenheit im Krankheitsfall

Hallo,

bin aktuell krank, nicht so schlimmes aber für meine Arbeit unangenehm.
Eigentlich wollte ich mir nur 1 Tag Pause gönnen, aber vermutlich geht es heute auch noch nicht......
Jetzt meine Frage zur Krankmeldung.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dies gilt auch,
wenn die Arbeitsverhinderung länger dauert als zunächst angenommen.

2. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer spätestens am darauffolgenden Tag vorzulegen................

Ende

Bedeutet das, dass ich z.B. wenn ich 2 Tage zu Hause war und dann wieder am 3. Tag "gesund" zur Arbeite gehe komplett ohne Schein und damit ohne Nachweis auskomme?

MfG
Mopped-Fan.
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GS 500E 98er, 27000 km, 46 PS =>aktualisiert
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