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Alt 16.06.2010, 10:32:31   #3
Carausius
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Rechtlich kann dir keiner was an den Karren fahren wenn Du für 2 Tage keine Krankmeldung hast.
Sollte das aber öfters vorkommen das du das machst, kann dir eine Abmahnung ins Haus schneien.
Wichtig ist vor allem, an den Fehltagen bis 9 Uhr im Geschäft melden das du noch ausfällst.
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Wenn ich mit Fliegen jagen fertig bin, habe ich dann auch eine an der Klatsche ?
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