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Alt 16.06.2010, 22:14:39   #4
oldie
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Wenn das so in deinem Arbeitsvertrag steht, geschieht weiter nichts. Allerdings verlangen die meisten Arbeitgeber mittlerweile eine Benachrichtigung bis spätestens zwei Stunden nach Dienstbeginn.
Und bei manchen Mitarbeitern, die das mit den drei Krankheitstagen ohne AUB zu oft praktizieren, wird halt einfach ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vom Arzt verlangt. Rechtlich nicht ganz wasserdicht, aber beschwer dich halt!
Es gibt genügend Leute, die händeringend eine Arbeit mit einem solchen Vertrag suchen. So sehen es zumindest viele Personalchefs. Leider.
Oder bist Beamter?
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