Nein, die Erstzulassung ist für die Drossel eben nicht ausschlaggebend!
Im Gutachten steht der Fahrgestellnummerbereich.
Lediglich das Modelljahr ist mit "ab ..." angegeben.
Und das Modelljahr ist ebenfalls nicht zwingend das Selbe, wie das Jahr der Erstzulassung.
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