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Alt 09.08.2010, 10:20:40   #12
Saugwurmmensch
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Zitat von Prost Beitrag anzeigen
Die Auskunft von da war : Wenn ich erst zum TÜV und unmittelbar danach zur Zulassungsstelle fahre, brauch t das Mopped nicht angemeldet zu sein, und Tüv muss es ( bei der Fahrt zum Tüv ) auch nicht haben. Es muß lediglich das alte , ggf auch entstempelte Kennzeichen angebracht sein, und ein Versicherungsnachweis wie die Doppelkarte o.Ä. mitgeführt werden.
Genau das hatte ich doch geschrieben
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