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Alt 11.08.2010, 18:52:02   #7
AmigaHarry
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Ab einer Überschreitung der im Typenschein/Zulassungsschein eingetragenen Lautstärke um afaik 2 oder 3 (?) dbA schicken sie dich nur zur Überprüfung. Bei über 100dbA (Prüfung durch Technikzug) können sie dir das Taferl zupfen - sie müssen aber (noch) nicht (hängt auch vom Prüfer ab). Ab 104dbA ist aber sense....und alles darüber zieht sowieso ne Psychiatrierung nach sich
Im KFG/StVO ist das noch schärfer formuliert, aber in der Praxis wird es in etwa so exekutiert....da ist schon etwas Spielraum für die Beamten.
Lustig ist das bei ausländischen Bikern - speziell Ungarn, denn die scheren sich einen Dreck um unsere Vorschriften. Ein solcher wurde mit einer TL1000R und 112dbA(!!!) erwischt und mit €800.- abgestraft, da sie ihm das Taferl nicht wegnehmen können (fremdes Dokument). Der Typ hat das aus der Hosentasche gezahlt und ist dann einfach volle Kanne abgedonnert (ich bin dabeigestanden - ich wurde auch gerade kontrolliert). Der Polizist hat dann noch etwas gefunkt, aber ich glaube den haben sie nicht mehr erwischt......(3km bis zur Grenze.....)
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